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Sonnensegel im öffentlichen Raum: Was Kommunen vorab klären sollten

PROWETEX-Redaktion · Veröffentlicht 16. August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Großflächiges helles Segeltuch spannt sich vom Giebel eines Hauses zu einem Edelstahlmast über einer Sitzfläche

Das Wichtigste in Kürze

  • Im öffentlichen Raum entscheidet nicht das Tuch über das Projekt, sondern der Standort, die Nachweise und die Frage, wer die Anlage später betreut.
  • Für öffentliche Einrichtungen ist B1 nach DIN 4102-1 der übliche Brandschutznachweis; Prüfzeugnisse liegen für einzelne Kollektionen wie Firemaster und Sunworker vor.
  • Der Öko-Tex Standard 100 weist schadstoffgeprüfte Gewebe aus und ist für Kitas und Spielplätze relevant, der UV Standard 801 bewertet den UV-Schutz auch bei gedehnten, feuchten und gealterten Tüchern.
  • Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Deutschland können im Shop per Rechnung mit 14 Tagen netto zahlen.
  • Großflächen sind kein Sonderfall - die Fertigung in Zittau liegt bei über 100.000 m² Konfektion im Jahr.

Auf Schulhöfen, Spielplätzen, Marktplätzen und in Parks fehlt fast überall dasselbe: Schatten an den Stellen, an denen sich Menschen tatsächlich aufhalten. Ein Sonnensegel ist dafür die leichteste Bauweise – es braucht keine geschlossene Dachfläche, es lässt sich saisonal abnehmen und es fügt sich in bestehende Anlagen ein.

Der Unterschied zum privaten Projekt liegt nicht im Tuch, sondern im Verfahren. Wer öffentlich beschafft, muss Nachweise, Genehmigungen und die spätere Betreuung schon in der Planung mitdenken.

Wo werden Sonnensegel öffentlich eingesetzt?

  • Spielplätze und Kitas. Schatten über Sandkasten, Spielgeräten und Sitzbereichen; hier zählt das Thema Schadstofffreiheit besonders.
  • Schulhöfe. Pausenflächen, die zwischen 11 und 15 Uhr nutzbar bleiben sollen.
  • Marktplätze und Fußgängerzonen. Aufenthaltsqualität an Sitzgruppen, Brunnen und Ständen.
  • Parks und Freibäder. Große, freie Flächen ohne Wände in Reichweite – hier arbeiten Masten mit Fundament.

Welche Nachweise verlangen öffentliche Auftraggeber?

Drei Nachweise tauchen in Ausschreibungen regelmäßig auf. Es lohnt sich, vor der Gewebeauswahl zu prüfen, welcher davon wirklich gefordert ist.

Nachweise, die in öffentlichen Projekten gefragt werden
NachweisWas er aussagtWann er gefordert wird
B1 nach DIN 4102-1Schwer entflammbarÖffentliche Einrichtungen, Gastronomie, Messen und Events
Öko-Tex Standard 100Schadstoffgeprüft, hautfreundlichSensible Anwendungen wie Kindergärten und Spielplätze
UV Standard 801Bewertet den UV-Schutz auch bei gedehnten, feuchten oder gealterten TüchernWenn der Sonnenschutz Teil der Begründung ist

B1 ist eine Eigenschaft einzelner Kollektionen, nicht des gesamten Sortiments. Prüfzeugnisse liegen unter anderem für Firemaster und Sunworker vor; sie lassen sich für die Vergabeunterlagen anfordern. Eine pauschale Zusage „alle Gewebe sind schwer entflammbar" wäre falsch.

Beim UV-Schutz nennen wir bewusst keine Prozentzahl. Wie viel Strahlung ein Tuch zurückhält, hängt von Gewebe, Webart und Farbe ab – der belastbare Bezug ist der UV Standard 801, nicht ein Wert aus einem Prospekt.

Wie planen Sie Standort und Größe?

Der Standort entscheidet über alles Weitere. Prüfen Sie in dieser Reihenfolge:

Erstens den Sonnenverlauf zur tatsächlichen Nutzungszeit. Ein Schulhof braucht Schatten zur großen Pause, ein Marktplatz am Samstagvormittag. Der Schatten wandert – die Fläche gehört dorthin, wo er zur Nutzungszeit landet.

Zweitens die Windsituation. Freie Plätze sind windexponiert, und Wind ist die größere Belastung als Sonne. Luftdurchlässige Screen- und HTPE-Meshgewebe sind hier gutmütiger als geschlossene Bahnen. Was das für den Betrieb bedeutet, steht im Ratgeber Sonnensegel bei Wind und Sturm.

Drittens die Befestigungspunkte. Wände, Masten, Fundamente: Jeder Punkt muss dauerhaft Zug aufnehmen. Die Systematik dahinter erklärt der Ratgeber Sonnensegel befestigen, die passenden Maße rechnet Sonnensegel-Größe berechnen durch.

Die Fläche selbst ist selten das Problem: Formen bis hin zu dreidimensionalen Geometrien sind machbar, der Konkavschnitt wird auf Material und Segeldimension abgestimmt, und die Fertigung in Zittau verarbeitet jährlich über 100.000 m² Konfektion.

Welche Genehmigungen sind nötig?

Das lässt sich nicht bundesweit beantworten – Bauordnung und Satzung sind Ländersache, bei Denkmalschutz oder Gestaltungssatzung kommen weitere Stellen dazu. Belastbar ist nur der Ablauf: Stimmen Sie Standort, Höhe und Fundamente früh mit der Bauaufsicht ab, bevor Gewebe und Farbe feststehen. Für die Statik der Masten und Fundamente ziehen Sie eine Fachplanung hinzu; verbindliche Fundamentmaße lassen sich ohne Bodengutachten und Segelfläche nicht nennen.

Wer betreibt und wartet die Anlage?

Klären Sie vor der Vergabe, wer zweimal im Jahr die Punkte kontrolliert, wer bei Sturmwarnung das Tuch abnimmt und wo es zwischengelagert wird. Für beschädigte Tücher gibt es Reparatur und Nachkonfektionierung im Haus, Ersatzteile wie Ösen, Seilsets und Keder kommen ab Lager. Das verlängert die Nutzungsdauer deutlich – vorausgesetzt, jemand ist zuständig.

Was treibt die Kosten?

Preise nennen wir hier nicht, weil sie von der Konfiguration abhängen. Die Faktoren sind aber überschaubar: Fläche und Zuschnitt, Gewebe und geforderte Nachweise, Art und Anzahl der Befestigungspunkte, Fundamente sowie Zubehör wie Masten, Wantenspanner und Seile. Einrichtungen des öffentlichen Rechts in Deutschland können im Shop per Rechnung mit 14 Tagen netto zahlen.

Projekt im öffentlichen Raum vorbereiten?

Schicken Sie uns Standort, gewünschte Fläche und die geforderten Nachweise. Wir sagen Ihnen, welche Kollektionen dazu passen und welche Unterlagen wir für Ihre Vergabeakte liefern können.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Sprechen Sie uns an

Welche Rolle spielt die Beratung bei Sonnensegeln nach Maß?

Im öffentlichen Raum ist sie der eigentliche Projektstart. Bevor Farbe und Form zur Debatte stehen, klären wir Einsatzort, geforderte Nachweise, Windsituation und Befestigungspunkte. Erst daraus ergibt sich, welche Kollektionen überhaupt in Frage kommen.

Welche Genehmigungen sind im öffentlichen Raum nötig?

Das lässt sich nicht bundesweit beantworten – Bauordnung und Satzung sind Ländersache, bei Denkmalschutz oder Gestaltungssatzung kommen weitere Stellen dazu. Belastbar ist nur der Ablauf: Standort, Höhe und Fundamente früh mit der Bauaufsicht abstimmen, bevor Gewebe und Farbe feststehen, und für die Statik von Masten und Fundamenten eine Fachplanung hinzuziehen.

Lassen sich auch große Flächen und Sonderformen fertigen?

Ja. Formen bis hin zu dreidimensionalen Geometrien sind machbar, der Konkavschnitt wird auf Material und Segeldimension abgestimmt. Die Fertigung in Zittau verarbeitet jährlich über 100.000 m² Konfektion – Großflächen sind dort kein Sonderfall.

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